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Auswirkungen von IFRS 13 auf den impairment-Test nach IAS 36
Konsequenzen des Fair Value Measurement
Neu geregelt ist die Zulässigkeit kostenorientierter Verfahren beim Nettoveräußerungspreis. Dies kann Bedeutung erlangen bei Wertminderungsprüfungen nach Unternehmenszusammenschlüssen, weil für die fair value-Ermittlung das Stetigkeitsgebot gilt.
Im Standardtext selber ist die Ermittlung des Nettoveräußerungspreises bei erzwungenem Verkauf unklar.
Die Verwendung von cashflow-basierten Ermittlungsmethoden für den Nettoveräußerungspreis wird erleichtert; nicht immer sind Verplausibilisierungen erforderlich.
Der am veröffentlichte IFRS 13 Fair Value Measurement definiert den Begriff des fair value und legt die Ermittlungsgrundsätze sowie Anhangangabepflichten fest. Für welche Bewertungsobjekte eine fair value-Ermittlung erforderlich ist, bleibt jedoch wie bisher Gegenstand anderer Standards, z. B. für Anlageimmobilien IAS 40 oder für Finanzinstrumente IAS 39 bzw. IFRS 9. Auch IAS 36 Impairment of Assets erfordert eine fair value-Ermittlung, und zwar für den Nettoveräußerungspreis, der als fair value ( less costs to sell bzw. nach IFRS 13 less cost of disposal) definiert ist. Der vorliegende Beitrag analysiert, ob der neue IFRS 13 materielle Konsequenzen a...