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OFD Rheinland 28.03.2012 , BBK 13/2012 S. 589

§ 37b EStG | Finanzverwaltung fasst Zweifelsfragen bei der Pauschalierung von Sachzuwendungen zusammen

Die Finanzverwaltung hat in einer Kurzinformation Zweifelsfragen bei der Pauschalierung der Lohnsteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG zusammengefasst. Danach gilt das Pauschalierungswahlrecht auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für den Betrieb gewerblicher Art, den hoheitlichen Bereich und den Bereich der Vermögensverwaltung kann dabei das Wahlrecht unabhängig voneinander ausgeübt werden.

Sachzuwendungen aus hoheitlichen Gründen fallen aber nicht unter § 37b EStG:

Beispiel

Der Bürgermeister einer Gemeinde überreicht einem Bürger zum 80. Geburtstag einen Präsentkorb.

[i]Zeitpunkt der Wahlrechtsausübung Zum Zeitpunkt der Wahlrechtsausübung gilt:

  • Bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber spätestens bis zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung die Entscheidung zur Pauschali...

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