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Sozialversicherung | Beitragsfreiheit bei Sachbezügen
Steuerpflichtige Sachzuwendungen an Arbeitnehmer unterliegen regelmäßig der Sozialversicherung. Eine Ausnahme sind die vom Arbeitgeber in einer größeren Zahl von Fällen gewährten und nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG pauschal lohnversteuerten sonstigen Sachbezüge. Die Sozialversicherungsträger gewähren in diesen Fällen die Beitrags-freiheit [i]SV-Beitragsfreiheitnur, wenn es sich hierbei um nicht einmalig gezahltes Entgelt nach § 23a SGB IV handelt .
[i]LSG: Sachprämien für Verkaufsteams SV- pflichtigDas LSG Hamburg hat vor diesem Hintergrund die Ausreichung von Sachprämien für die erfolgreichsten Verkaufsteams eines Arbeitgebers der Sozialversicherung unterworfen . Entscheidungsrelevant für das LSG waren folgende für die Annahme von nicht einmalig gezahltem Entgelt maßgebliche Kriterien :
Wurde der Sachbezug für eine konkrete individuelle Arbeitsleistung gewährt?
Lässt si...