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Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen von Zinsen, Mieten und Pachten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAE-12378Seit der Änderung der Hinzurechnungsnormen des § 8 Nr. 1 Buchst. a–f GewStG im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 haben sich in der Praxis diverse Zweifelsfragen zur Anwendung des – mittlerweile nicht mehr ganz – neuen Rechts ergeben. Die Praxis arbeitet bereits seit 2011 mit dem Entwurf des überarbeiteten Finanzierungserlasses aus 2008 (gleich lautende Erlasse vom , BStBl 2008 I S. 730; Entwurf des Erlasses aus 2011 NWB JAAAD-90768. Aber auch der überarbeitete Erlass beantwortet nicht jede Frage „en detail”, sondern lässt viele Zweifelsfragen offen, denen sich der vorliegende Beitrag widmet.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen
[i]Mustereinspruch NWB WAAAE-09703Bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen von Zinsen sowie Mieten und Pachten sollte der Berater zunächst in Hinblick auf den NWB IAAAE-04693 an das BVerfG grds. Einspruch einlegen. Das Verfahren wird dadurch ruhend gestellt, Aussetzung der Vollziehung gewährt die Finanzverwaltung allerdings nicht. Das Az. beim BVerfG lautet 1 BvL 8/12.
Hinzurechnungstatbestände und Höhe der Hinzurechnung
Nachfolgend werden einzelne H...