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Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen von Zinsen, Mieten und Pachten
Aktuelle Praxisfragen
Seit der [i]infoCenter „Hinzurechnungsbesteuerung” NWB IAAAB-13226Änderung der Hinzurechnungsnormen des § 8 Nr. 1 Buchst. a–f GewStG im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 haben sich in der Praxis jede Menge Zweifelsfragen zur Anwendung des – mittlerweile nicht mehr ganz – neuen Rechts ergeben. Nach wie vor gilt der „alte” Finanzierungserlass vom (BStBl 2008 I S. 730). Diese [i]Beckert/Füllbier, NWB 42/2010 S. 3358 Verwaltungsanweisung ist zwischenzeitlich durch die Länderfinanzministerien und das BMF überarbeitet worden. Eine Entwurfsfassung des modifizierten Erlasses wurde 2011 [i]Entwurf überarbeiteter gleich lautender Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG NWB JAAAD-90768vom BMF ins Netz gestellt. Der Entwurf enthält einige Ergänzungen und Klarstellungen und soll dem Vernehmen nach noch im Laufe dieses Jahres endgültig im BStBl veröffentlicht werden. Die Praxis arbeitet bereits seit letztem Jahr mit der Entwurfsfassung. Aber auch der überarbeitete Erlass beantwortet nicht jede Frage „en detail”; ein solcher Anspruch wäre auch vermessen. Der vorliegende Aufsatz beschränkt sich zunächst auf den besonders praxisrelevanten Problemkreis Zinsen (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG) sowie Mieten und Pachten für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter (§ 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG). Allein dieser Themenkreis bietet eine unglaubliche Stofffülle. Auf die Neuerun...