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Abgabenordnung | Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen extremistischer Bestrebungen
Nach dem setzt die (widerlegbare) Vermutung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO i. d. F. des JStG 2009 voraus, dass die betreffende Körperschaft (hier: ein islamisch-salafistischer Verein) im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes für den zu beurteilenden Veranlagungszeitraum ausdrücklich als extremistisch eingestuft wird.
Ist eine Körperschaft im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als verfassungsfeindlich aufgeführt, ist ihr die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft zu versagen. Sollte eine Körperschaft ihrer Ansicht nach zu Unrecht in einem Verfassungsschutzbericht aufgeführt worden sein, obliegt nach bisheriger Rechtslage den Finanzbehörden die Prüfung, ob die Körperschaften diese Vermutung widerlegen können. Dies führt in der Praxis zu Proble...