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Einkommensteuer | Schulgeld an eine schweizerische Privatschule nicht abziehbar
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Schulgeld, das an eine schweizerische Privatschule gezahlt wird, kann nicht als Sonderausgabe abgezogen werden. Hierin liegt keine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit. (2) Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Schweiz vom 21. 6. 1999 (BGBl 2001 II S. 811) gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Privatschulen, die in der EU oder im EWR belegen sind.
Der ewige Streit um den einkommensteuerlichen Abzug des Auslandsschulgelds betraf hier eine schweizerische Privatschule. Nach dem Urteil des BFH wäre ein Abzug nur beim Besuch einer Schule in der Schweiz zulässig, wenn diese eine staatlich genehmigte Ersatzschule oder anerkannte Ergänzungsschule ist. Der BFH hat ...