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Grundstücksrecht | Löschungsanspruch eines nachrangigen Grundschuldgläubigers ist insolvenzfest
Der Anspruch aus § 1179a Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach der Gläubiger einer Hypothek von dem Eigentümer die Löschung einer vorrangigen oder gleichrangigen Hypothek verlangen kann, wenn diese im Zeitpunkt der Eintragung der Hypothek des Gläubigers mit dem Eigentum in einer Person vereinigt ist oder eine solche Vereinigung später eintritt, ist insolvenzfest.
Damit hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben (überholt NWB VAAAC-00146).