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Vertragsrecht | Keine Gewährleistung für minderwertige Konzepte einer Werbeagentur
Ein zwischen einer Werbeagentur und einem Unternehmen geschlossener „Unternehmensberatungsvertrag”, der auf die Beratung und Konzeption von Werbemaßnahmen abzielt und mittels monatlicher (Höchst-)Pauschalen honoriert werden soll, ist trotz seiner einzelnen werkvertraglichen Elemente insgesamt als Dienstvertrag zu bewerten. Die Folge ist, dass ein entstandener Vergütungsanspruch nicht nachträglich wegen behaupteter mangelhafter Dienstleistungen gekürzt werden kann. Das Dienstvertragsrecht kennt nämlich keine Gewährleistung, weil dort – anders als beim Werkvertrag – kein Erfolg geschuldet wird. Ob dies uneingeschränkt auch bei völliger Unbrauchbarkeit der erbrachten Dienstleistungen gelten soll, ließ das Gericht offen.
Umfasst der Auftrag eines Steuerberaters/Wir...