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OLG Frankfurt/M. 13.12.2011 5 U 56/11, NWB 24/2012 S. 1960

Gesellschaftsrecht | Genussscheine bei Konzernierung der Emittentin

Innerhalb eines Vertragskonzerns sind Inhaber von Genussscheinen ebenso wie außenstehende Aktionäre über eine entsprechende Anwendung des § 304 AktG zu schützen. Ihre Genussscheine sind daher auch während des Bestehens eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags – unabhängig von der aktuellen Ertragslage – jährlich zu bedienen und am Laufzeitende zum vollen Nennbetrag zumindest dann zurückzuzahlen, wenn bei Abschluss des Unternehmensvertrags die künftige Entwicklung der Gesellschaft positiv bewertet worden ist.

Anmerkung:

Der Senat widersprach einer ergänzenden Auslegung der Genussscheinbedingungen, die keine Regelung für den Fall eines späteren Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags enthielten, dass allein auf die Ertragslage und den Bilanzgewinn des herrschenden Unterneh...

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