Kindergeldanspruch einer im Inland ansässigen und sozialversicherungspflichtig beschäftigten polnischen Staatsangehörigen
für ihre in Polen lebende Tochter: Kein konkurrierender Anspruch auf polnische Familienleistungen
Leitsatz
Eine im Inland ansässige und sozialversicherungspflichtig beschäftigte polnische Staatsangehörige hat für ihre in Polen lebende
Tochter als alleinige Berechtigte i. S. d. § 64 Abs. 1 EStG Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn kein konkurrierender Anspruch
auf polnische Familienleistungen besteht.
Diesem Anspruch steht die Zugehörigkeit der Tochter zum Haushalt der Großmutter in Polen nicht entgegen, da diese selbst
die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG nicht erfüllt und daher keine i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG anspruchsberechtigte
Person sein kann.
Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 988/2009 bezweckt nicht, einen unstreitig bestehenden Kindergeldanspruch dem Anspruchsinhaber
unter Hinweis auf die Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt eines nicht im Beschäftigungsland wohnenden Familienangehörigen
zu versagen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1369 Nr. 14 OAAAE-10192
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.02.2012 - 16 K 1564/11 Kg
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