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Steuerrecht | Investitionsabzugsbetrag: Abschied vom Finanzierungszusammenhang
Der BFH hält beim Investitionsabzugsbetrag (IAB) gemäß § 7g Abs. 1 EStG einen Finanzierungszusammenhang zwischen der Investition und dem Investitionsabzugsbetrag für entbehrlich. Dies betrifft vor allem nachträglich gebildete IAB und bedeutet:
[i]Nachträgliche Bildung eines Investitionsabzugsbetrags wird erleichtert Ein IAB kann auch noch nach Durchführung der Investition erfolgen . Maßgeblich für die Prüfung der Investitionsabsicht ist der 31. 12. des Wirtschaftsjahres, für das der IAB gebildet werden soll: nicht der Zeitpunkt der Investition.
Der Steuerpflichtige muss im Zeitpunkt der Investition nicht die Absicht haben, später einen IAB zu bilden.
Der IAB kann auch noch im Einspruchsverfahren innerhalb der Einspruchsfrist gebildet oder erweitert werden. Nur nach Bestandskraft des Bescheids kann das IAB-Wahlrecht nicht mehr au...