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Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge mit Stiftungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-10061 Die Regelung der Unternehmensnachfolge über eine Stiftungsgestaltung hat zivilrechtlich ganz besondere Vor-, aber auch ganz besondere Nachteile. Gleiches gilt [i]Schiffer/Pruns, NWB 11/2012 S. 910auch und insbesondere für das Steuerrecht.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Die Stiftung: Kein Steuersparmodell!
[i]Stiftung ist grds. steuerpflichtigDie Stiftung ist in ihrer Grundform eine wertneutrale, steuerpflichtige juristische Person des Privatrechts, die gemeinnützig i. S. der §§ 51 ff. AO sein kann, es aber nicht sein muss.
Errichtungsbesteuerung
[i]Errichtung der Stiftung löst Schenkung- oder Erbschaftsteuer aus. Ausnahme: Gemeinnützigkeit der StiftungDie Übertragung von Vermögenswerten auf eine Stiftung ist schenkung- oder erbschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG oder § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG), wenn nicht der Sonderfall einer steuerbefreiten Stiftung vorliegt (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG). Grundsätzlich gilt die ungünstige Steuerklasse III. Maßgebend für die Errichtungsbesteuerung einer inländischen Familienstiftung ist dagegen das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten. Bei Zustiftungen gilt immer die Steuerklasse III.
Familienstiftung
[i]Leistungen an Destinatäre Destinatäre einer Familienstiftung sind diejenigen Personen, denen die Vorteile (Stiftungsleistungen) der Stiftung zu...