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Ende der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze durch Computerfax?
Bekanntgabe nach der AO
[i]FG Köln, Urteil vom 5. 11. 2009 - 6 K 3931/08 NWB SAAAD-39106 Die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze (Einspruch, Klage) an das Gericht per Computerfax ist inzwischen gängige Praxis. Die Zulässigkeit dieser Praxis könnte allerdings zweifelhaft geworden sein durch das NWB SAAAD-39106 (Revision anhängig, Az. beim BFH: VIII R 9/10), nach der eine Einspruchsentscheidung, die per Computerfax übermittelt wird, nur unter Beachtung des Signaturerfordernisses wirksam bekannt gegeben werden kann.
I. Sachverhalt im Besprechungsurteil
[i]Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung im sog. Ferrari-Fax-VerfahrenDer Kläger ist Steuerberater. Der Briefkopf seiner Kanzlei, unter dem er Einspruch einlegte, enthielt u. a. auch die berufliche Telefon- und Telefaxnummer sowie seine berufliche E-Mail- und Internetadresse. Die Einspruchsentscheidung sollte dem Kläger per Telefax unter Verwendung des Ferrari-Fax-Verfahrens bekannt gegeben werden. Die Übermittlung war ausweislich des Sendeberichts erfolgreich. Der Kläger, der in seiner Praxis ein Multifunktionsgerät als Zentraldrucker, Scanner, Kopierer sowie für den Erhalt und Versand von Faxen benutzte, bestritt den Erhalt der Einspruchsentscheidung. Im Posteingangsbu...