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Umsatzsteuer | Privatnutzung teilunternehmerisch verwendeter Gegenstände
Das BMF hat zur Berücksichtigung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands gem. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG Stellung genommen ( NWB WAAAE-06398).
Die Privatverwendung eines teilunternehmerisch verwendeten Gegenstands – ausgenommen Grundstücke i. S. des § 15 Abs. 1b UStG – ist nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbar, wenn dieser Gegenstand dem Unternehmen vollständig zugeordnet worden ist und dessen unternehmerische Verwendung zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Hieran fehlt es, wenn der Unternehmer als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. In diesem Fall findet § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG keine Anwendung, so dass folglich bei der Berechnung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG eine unentgeltliche Wertabgabe nicht hinzuzurechnen i...