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BFH 18.01.2012 XI R 27/08, StuB 9/2012 S. 370

Umsatzsteuer | Voraussetzungen einer nicht umsatzsteuerbaren Geschäftsveräußerung

Die Übereignung des Warenbestands und der Geschäftsausstattung eines Einzelhandelsgeschäfts unter gleichzeitiger Vermietung des Ladenlokals an den Erwerber auf unbestimmte Zeit, allerdings aufgrund eines von beiden Parteien kurzfristig kündbaren Vertrags, stellt eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung dar, sofern die übertragenen Sachen hinreichen, damit der Erwerber eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit dauerhaft fortführen kann (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1a UStG 1993).

Praxishinweise

Mit Vorabentscheidungsersuchen vom - XI R 27/08 NWB JAAAD-52422 (Kurzinfo StuB 2010 S. 925) hatte der BFH beim EuGH angefragt, ob eine „Übertragung” eines Gesamtvermögens i. S. von Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG vorliegt, wenn ein Unternehmer den Warenbestand und die Geschäftsausstattung seines Ein...

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