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Österreich; | Anwendung von § 48 BAO bei Schenkungen nach Hauptwohnsitzverlegung nach Deutschland
Es entspricht der ständigen Verwaltungspraxis, eine internationale Doppelbesteuerung bei unentgeltlichem Übergang von im Ausland belegenem unbeweglichem Vermögen (einschl. ”mittelbarer Grundstücksschenkungen”) und ausländischem Betriebsstättenvermögen (einschl. Personengesellschaftsbeteiligungen) durch Steuerfreistellung zu beseitigen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Geschenkgeber seinen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat. Denn nach den Regeln der internationalen DBA wird in solchen Fällen stets dem Lagestaat das Besteuerungsrecht eingeräumt. Die vorstehenden Grundsätze lassen sich allerdings nicht ohne weiteres auf die Besteuerung der Übertragung von Kapitalvermögen anwenden; vor allem dann nicht, wenn in einem zeitlichen Naheverhältnis zum Schenkungsvorgang ...