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Steuerberatung durch ausländische Steuerberatungsgesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-08191 In dem kürzlich ergangenen NWB HAAAD-90760 heißt es im Leitsatz, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU registrierte Steuerberatungsgesellschaft Ltd. weder nach § 3a StBerG noch aufgrund der Dienstleistungsfreiheit zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen i. S. des § 80 Abs. 5 AO befugt ist, wenn sie nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung oder einen anderen individuellen oder kollektiven Schutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht verfügt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Die Voraussetzungen für die beschränkte Hilfeleistung
Die Voraussetzungen des § 3a StBerG für ausländische Beratungsgesellschaften sind:
eine vorübergehende und gelegentliche geschäftsmäßige Hilfeleistung,
grenzüberschreitender Natur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie
vorherige schriftliche Meldung an die zuständige Steuerberaterkammer.
Die Problematik der Dienstleistungsfreiheit
[i]Keine Diskriminierung bei gleichen Vorgaben für Steuerberatungsgesellschaften im InlandNach den Ausführungen in BFH II R 6/10 können ausländische Gesellschaften aus der unionsrechtlich gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit kein Recht herleiten, geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen in Deutschland zu leisten. ...