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Steuerberatung durch ausländische Steuerberatungsgesellschaften
BFH bestätigt enge Auslegung der Dienstleistungsfreiheit
Wie die Anzahl der Rechtstreitigkeiten unter Beteiligung ausländischer Steuerberatungsgesellschaften verdeutlicht, nimmt die Steuerberatung durch ausländische Gesellschaften in Deutschland stetig zu. In dem kürzlich ergangenen NWB HAAAD-90760 heißt es im Leitsatz, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU registrierte Steuerberatungsgesellschaft Ltd. weder nach § 3a StBerG noch aufgrund der Dienstleistungsfreiheit zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen i. S. des § 80 Abs. 5 AO befugt ist, wenn sie nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung oder einen anderen individuellen oder kollektiven Schutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht verfügt. Wie die Verfasser im Rahmen von ihnen betreuter Rechtsstreitigkeiten erfahren haben, können sich neben dem vom BFH schwerpunktmäßig behandelten Aspekt der beruflichen Haftpflichtabsicherung zahlreiche weitere Probleme stellen. Diese werden in den nachfolgenden Ausführungen aufgegriffen.
I. Voraussetzungen der Steuerberatung in Deutschland
1. Unbeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen
[i]Nur enummerierter Kreis der Berechtigten zur unbeschränkten Hilfe in Steuersachen befugtZur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt (§ 3 StBerG):
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte,...