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Versicherungsvertrag nur wegen Betriebsausgabenabzug der Versicherungsprämien kein Betriebsvermögen
(1) Der Umstand, dass für Versicherungsprämien der Betriebsausgabenabzug geltend gemacht worden ist, führt für sich genommen nicht dazu, dass der Versicherungsvertrag zum Betriebsvermögen eines Unternehmens gehört; die Zugehörigkeit zum Privat- oder zum Betriebsvermögen ist vielmehr nach der Art des versicherten Risikos zu beurteilen. (2) Erhält ein selbständiger Freiberufler aus einer von ihm abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung, die u. a. Unfälle des täglichen Lebens abdeckt, nach einem im Betrieb der Ehefrau erlittenen Unfall eine Übergangsleistung, so stellt diese Übergangsleistung keine Betriebseinnahme im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit dar (Bezug: § 4 Abs. 1, 3 und 4 Satz 1, § 12 Nr. 1 EStG).
Bezieht sich eine Versicherung auf ein betriebliches Risi...