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Berechnung des Gewinns nach § 17 EStG bei Beteiligung an ausländischer Kapitalgesellschaft in Fremdwährung
(1) Zur Berechnung des Auflösungsgewinns aus einer in ausländischer Währung angeschafften und veräußerten Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sind sowohl die Anschaffungskosten als auch der Veräußerungspreis zum Zeitpunkt ihres jeweiligen Entstehens in Euro umzurechnen und nicht lediglich der Saldo des in ausländischer Währung errechneten Veräußerungsgewinns/Veräußerungsverlusts zum Zeitpunkt der Veräußerung. (2) Zur Auslegung von Vereinbarungen über die Lieferung von Gold (Goldunzen/Goldmünzen; Bezug: § 17 Abs. 1, 2, 4, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).
§ 17 EStG ist auch bei Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft wie im Urteilsfall anwendbar. Erfolgen Anschaffung und Verkauf nicht in Euro, sondern in einer anderen Währung, sind zur Berechnung eines Veräußerungs- b...