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StuB 8/2012 S. 323

Gemeindefinanzreformgesetz und Änderung des Einkommen- und Umsatzsteuergesetzes

Der eigentliche Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes sah eine Anhebung der Höchstbeträge zur Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer vor. Dies sei notwendig, um die Ziele der Gemeindefinanzreform wie z. B. eine Verteilung der Steuer auf Grundlage des örtlichen Aufkommens zu erreichen, heißt es in dem Entwurf. Die Bundesregierung hat jedoch weitere steuerrechtliche Änderungen an das Gesetz angehängt. Aus diesem Grund wurde das Gesetz im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens umbenannt in „Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften”. Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt. Im Einzelnen ist auf folgende steuerrechtliche Änderungen hinzuweisen:

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