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WPK: Änderung der Berufssatzung zur skalierten Prüfungsdurchführung
Am hat sich der Beirat der WPK für eine Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftprüfer/vereidigte Buchprüfer ausgesprochen. Im Rahmen dieser 8. Änderung der Berufssatzung soll der derzeitige § 24b BS WP/vBP (Auftragsabwicklung) um einen neuen Abs. 1 ergänzt werden, der dann eine der Größe, der Komplexität und dem Risiko des Prüfungsgegenstands angemessene Prüfungsdurchführung („skalierte Prüfungsdurchführung”) kodifiziert. Die derzeitigen Abs. 1-4 des § 24b BS WP/vBP bleiben inhaltlich unverändert, werden von der Nummerierung allerdings zu Abs. 2-5. Zusammen mit der Neufassung von § 24b Abs. 1 BS WP/vBP hat die WPK den „Hinweis zur skalierten Prüfungsdurchführung auf Grundlage der ISA” erarbeitet. Dieser Hinweis soll die Sichtweise der WPK bzgl. der skalierten Prüfungsdurchführung verdeutlichen und den Berufsangehöri...