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Arbeitsrecht | Syndikusrechtsanwalt ist keine arbeitnehmerähnliche Person
Wird das Arbeitsverhältnis eines angestellten Rechtsanwalts beendet und mit ihm anstelle dessen ein separater (mehrjähriger) Mandatsvertrag abgeschlossen, wonach er künftig freiberuflliche Beratungsleistungen für den bisherigen Arbeitgeber und weitere Konzernunternehmen erbringen soll, ist bei einem Streit um Honoraransprüche aus dem Vertrag oder um dessen Kündigung die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nicht gegeben. Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einem freien Mandatsverhältnis ist mit der sozialen Typik eines Arbeitnehmers nicht vergleichbar und folglich kann er auch nicht den Status als arbeitnehmerähnlich i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG erfüllen; es sind die Zivilgerichte zuständig.
[i]Zum Syndikus-Steuerberater s. Ehlers/ Henze, NWB 3/2009 S. 148Gleiches gilt für den Fall, dass anstelle einer Abfindung für die Been...