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Der Syndikus-Steuerberater und seine Problemfelder
Libiralisierung des Steuerberatungsrechts
Die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit (Art. 12 GG) umfasst auch das Recht, mehrere Berufe zu wählen und nebeneinander auszuüben (, BVerfGE 87 S. 287, 316). Folgerichtig können seit dem nun auch einschlägig beschäftigte Angestellte mit einem Steuerberaterexamen bei der zuständigen Steuerberaterkammer ihre Zulassung als Steuerberater beantragen und nebenberuflich als Steuerberater tätig sein. Inzwischen sind in Deutschland ca. 1.000 Syndikus-Steuerberater registriert. Bei der Deutschen Telekom AG haben nach Unternehmensangaben bereits über die Hälfte der in Betracht kommenden Mitarbeiter eine Zulassung beantragt. Bei der Siemens AG sollen es beinahe 100 % sein. Die Problemfelder aus dieser neuen Schnittstelle „Anstellung in einem gewerblichen Unternehmen oder bei Berufs- und Wirtschaftsverbänden und gleichzeitig freiberuflicher Steuerberater” sollen nachfolgend aufgezeigt werden.
I. Zulassung des Syndikus-Steuerberaters
[i]Grundsätzliche Gleichstellung von Syndikus- und Nur-SteuerberaterVor dem Hintergrund der seit Langem bestehenden Zulässigkeit des Syndikusanwalts und der Forderung nach größere...