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Eingabe der BStBK zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sponsoring
Am hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ihre Eingabe an das BMF zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sponsoring veröffentlicht.
[i]Keine bundeseinheitliche VerfügungIm Gegensatz zur ertragsteuerlichen Behandlung von Sponsoring existiert hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung keine bundeseinheitliche Verfügung. Die Kammer wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es bezüglich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geld- und Sachleistungen eines Sponsors an steuerbegünstigte Körperschaften offenbar unterschiedliche Verwaltungsauffassungen in den einzelnen Bundesländern gibt. Dabei weicht die Auffassung der aktuellsten NWB GAAAE-07601 von der Auffassung der Verfügung der OFD-Frankfurt a. M. vom NWB OAAAD-18970 sowie der NWB HAAAC-74404 ab.
[i]OFD Frankfurt und Karlsruhe: steuerbare und steuerpflichtige LeistungenDer OFD Frankfurt a. M. als auch der OFD Karlsruhe zufolge handelt es sich bei Sponsoringleistungen in der Regel um steuerbare und steuerpflichtige Leistungen, da ein Leistungsaustausch vorliegt. Lediglich bei der Anwendung des Umsatzsteuersatzes wird unterschieden. Bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung von Leistungen, bei denen der Verein z....