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BFH 18.1.2012 XI R 27/08, BBK 8/2012 S. 352

Umsatzsteuer | Geschäftsveräußerung ohne Übertragung der Geschäftsimmobilie

Der BFH bejaht eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Sinne von § 1 Abs. 1a UStG, wenn

  • der Warenbestand und die Geschäftsausstattung übertragen werden und

  • der Veräußerer die ihm gehörende Geschäftsimmobilie an den Erwerber mit einer beiderseitigen Kündigungsfrist von drei Monaten vermietet.

[i]Übereignung der Immobilie nicht erforderlichFür die Geschäftsveräußerung im Sinne von § 1 Abs. 1a UStG ist nicht erforderlich, dass auch die Geschäftsimmobilie übereignet wird.

Hinweis:

[i]Keine Geschäftsveräußerung bei Liquidationsabsicht des ErwerbersDer BFH folgt dem EuGH, dem er die Streitfrage vorgelegt hatte und der vor Kurzem seine Entscheidung veröffentlicht hat . Die bloße Vermietung der Geschäftsimmobilie durch den bisherigen Unternehmensinhaber reicht nur dann nicht aus, wenn der Erwerber das Unternehmen sofort abwickeln will, d. h. die Waren und die Geschäftsausstattung verkauft un...

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