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Bilanzierung | Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb absetzbar
Kosten, die bei einem unentgeltlichen Erwerb eines Wirtschaftsguts anfallen, gehören zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage. Sie wirken sich damit über die AfA steuermindernd aus.
Nach dem FG Münster können Anschaffungsnebenkosten auch bei einem unentgeltlichen Erwerb anfallen, obwohl wegen der Unentgeltlichkeit keine Anschaffungskosten entstehen. [i]Erhöhung der AfA- Bemessung; kein BetriebsausgabenabzugDie Nebenkosten erhöhen dann die Anschaffungskosten, die der unentgeltliche Erwerber vom Rechtsvorgänger nach § 11d Abs. 1 EStDV zu übernehmen hat. Einen sofortigen Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten lehnt das FG aber ab.
Im Streitfall erhielt die Klägerin unentgeltlich ein vermietetes Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Die Klägerin musste aber die Kosten des Erbausei...