Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeits- und Sozialrecht; | Familienangehörige von Wanderarbeitnehmern
Der EuGH hat in der Rs. C-413/99 mit Urt. v. wie folgt entschieden: (1) Die Kinder eines Bürgers der EU, die in einem Mitgliedstaat seit einem Zeitpunkt wohnen, zu dem dieser Bürger dort ein Aufenthaltsrecht als Wanderarbeitnehmer hatte, sind zum Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat berechtigt, um dort gem. Art. 12 der VO Nr. 1612/68 des Rates v. über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft weiterhin am allgemeinen Unterricht teilzunehmen. Dass die Eltern dieser Kinder inzwischen geschieden sind, dass nur einer von ihnen Bürger der EU und nicht mehr Wanderarbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist und dass die Kinder selbst nicht Bürger der EU sind, ist dabei ohne Belang. (2) Art. 12 der VO Nr. 1612/68 ist in einem Fall, in dem Kinder ein Aufenthaltsrecht im Aufnahmemi...