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Grunderwerbsteuer; | Übertragung von Aktienanteilen einer grundbesitzhaltenden Domizilgesellschaft
(1) Eine im Ausland gegründete Domizilgesellschaft ist im Inland nicht als rechtsfähig anzusehen, wenn ihr Verwaltungssitz bei Gründung und in der Folgezeit stets im Inland war. (2) Das Zusammenwirken der Gesellschafter einer im Inland nicht rechtsfähigen Domizilgesellschaft kann im Inland als GbR gewertet werden. (3) Die Übertragung sämtlicher Aktien einer im Inland nicht rechtsfähigen grundbesitzhaltenden Domizilgesellschaft unterliegt der Grunderwerbsteuer ( GrE, EFG 2002, 1106). •Hinweis: Im Streitfall hatte der Kl. 50 % der Aktien einer liechtensteinischen Domizilgesellschaft ohne eigenen Geschäftsbetrieb erworben. Die einzige Tätigkeit der Gesellschaft bestand aus dem Halten und der Vermietung von Grundstücken im Inland. Die Ermittlungen der Steuerfahndu...