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Einkommensteuer; | beschränkte Steuerpflicht durch Lizenzzahlungen für Überlassung von Nutzungsrechten an Standardsoftware
Überlässt eine in der Schweiz ansässige AG ihrer inl. Tochtergesellschaft zeitlich begrenzt umfassende urheberrechtlich geschützte Nutzungsrechte an einer Standardsoftware (Vertriebs- und Verwertungsrechte, Recht zur Fortentwicklung und zum Abschluss von Wartungsverträgen der Software), so begründen die Lizenzzahlungen der Tochtergesellschaft in vollem Umfang beschränkt stpfl. inl. Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 6 i. V. mit § 21 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Urt. v. -I R 62/01, BFH/NV 2002 S. 1142 f.).