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Einkommensteuer; | doppelte Haushaltsführung bei einem Lizenzfußballspieler
Ob der (ausl.) Heimatort weiterhin den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Aus der beruflichen Situation eines Lizenzfußballspielers (geprägt durch Verträge mit i. d. R. kurzer Laufzeit, häufigem Arbeitgeberwechsel und einer geringeren Vertragssicherheit) folgt nicht ohne weiteres, dass sich der Lebensmittelpunkt des Fußballprofis am (ausl.) Heimatort befindet (, rkr., EFG 2002, 1161). • Hinweis: Das FG verneinte eine doppelte Haushaltsführung und damit den Werbungskostenabzug nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, weil der Kl., ein ausl. Nationalspieler, seinen Lebensmittelpunkt am Beschäftigungsort und nicht in seinem Elternhaus im Ausland hatte. Hierfür spricht nach Auffassung des FG, dass sich die...