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Umsatzsteuer | Margenbesteuerung bei Kreuzfahrtschiffsreisen mit Bustransfer
(1) Eine von einem Reiseunternehmer angebotene Kreuzfahrtschiffsreise einschließlich des Bustransfers des Reisenden zum Abfahrtshafen ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 UStG eine einheitliche Reiseleistung. (2) Wird der Bustransfer im Gemeinschaftsgebiet bewirkt und wird die Kreuzfahrtschiffsreise im Drittlandsgebiet erbracht, unterliegt (nur) der Bustransfer der Margenbesteuerung nach § 25 UStG. (3) Der Abzug von Vorsteuerbeträgen hinsichtlich des Bustransfers ist ausgeschlossen (Bezug: § 25 Abs. 1, 2, 4 UStG 1993/1999; Art. 26 Richtlinie 77/388/EWG).
Liegt eine einheitliche Reiseleistung i. S. von § 25 Abs. 1 Satz 3 UStG vor, sind die Grundsätze der EuGH- und BFH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von zusammengesetzten Leistungen innerhalb des Anwendungsbereichs der Sonderregelung des § 25 UStG nicht anwendbar. Für den Fal...