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Umsatzsteuer | Steuerbarkeit des Weiterverkaufs von Künstlern und Künstlerprogrammen
Das BMF hat zum Umfang der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG Stellung genommen ().
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 7 % für die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Absatz 4 in Abschn. 12.5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses wird wie folgt gefasst:
„(4) Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann nur der Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, der die Eintrittsberechtigung verschafft. Bei Tournee-Veranstaltungen steht deshalb die Steuerermäßigung regelmäßig nur dem örtlichen Veranstalter zu. Dem ermäßigt...