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Umsatzsteuer | Regelsteuersatz bei Zubereitung von Speisen in Altenwohn- und Pflegeheim
Die in einer Großküche eines Altenwohn- und Pflegeheims zur Verpflegung der Bewohner zubereiteten Speisen sind keine „Standardspeisen” als Ergebnis einfacher und standardisierter Zubereitungsvorgänge nach Art eines Imbissstands, so dass deren Abgabe zu festen Zeitpunkten in Warmhaltebehältern keine Lieferung, sondern eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung ist (Bezug: § 3 Abs. 1 und 9, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1999; Art. 5 und 6 Richtlinie 77/388/EWG).
Die Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung ist deswegen von entscheidender Bedeutung, weil nur die „Lieferung” der in Anlage 2 zum UStG aufgeführten Lebensmittel nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG zur Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes berechtigt. Eine sonstige Leistung unterliegt dagegen dem Regelsteuersatz. Der , ...