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Umsatzsteuer | Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen
(1) Vereinbart der Unternehmer die Vermittlung einer sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einer Vielzahl im In- und Ausland belegener Grundstücke und erhält er hierfür eine Anzahlung, richtet sich der Leistungsort auch dann nach § 3a Abs. 1 UStG, wenn im Zeitpunkt der Vereinnahmung nicht feststeht, ob sich die Vermittlungsleistung auf ein im Ausland belegenes Grundstück bezieht. (2) Ergibt sich, dass die vermittelte Leistung eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem im Ausland belegenen Grundstück betrifft, ist die Bemessungsgrundlage entsprechend § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG zu berichtigen (Bezug: § 3a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 4, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4, § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG 2005; Art. 9, Art. 28b Teil E Abs. 3 Richtlinie 77/388/EWG).
Die Klägerin vertreibt über Vertriebspartner, Inserate sowie ein eigenes Internetportal sog. „ Hotelsch...