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OLG Frankfurt/M. Beschluss v. - 20 W 548/10

Gesetze: GBO § 35 Abs. 1; GBO § 29; BGB § 2269; BGB § 2075

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Löschung einer Auflassungsvormerkung setzt unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung zur "Aufladung" einer Vormerkung die Löschungsbewilligung der Erben des Berechtigten und den Nachweis ihrer Erbenstellung in der Form des § 29 GBO voraus.

2. Enthält ein notarielles Testament eine Pflichtteilsstrafklausel, kann das Grundbuchamt für den Nachweis der Erbfolge einen Erbschein verlangen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAE-05845

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 20.10.2011 - 20 W 548/10

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