BGH Beschluss v. - EnVR 55/11

Instanzenzug:

Gründe

1 Die - im Rechtsbeschwerdeverfahren zulässige - Rücknahme der Beschwerde durch die Betroffene bewirkt, dass das Verfahren als nicht anhängig geworden anzusehen ist (, WuW/E 3109 - Herstellerleasing II). Die Kosten des Rechtsbeschwerde- und des Beschwerdeverfahrens sind entsprechend dem übereinstimmenden Antrag der Beteiligten zu verteilen.

2 In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf 780.000 € festgesetzt.

Fundstelle(n):
XAAAE-10244