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Umsatzsteuer; | Steuerbarkeit von Umsätzen auf dem Bodensee
(1) Der Senat hält trotz der gegenteiligen Auffassung des daran fest, dass Lieferungen auf dem Bodensee (hier: Kioskumsätze), die diesseits der in der Mitte des Sees verlaufenden Grenzlinie ausgeführt werden, in Deutschland der USt unterliegen (FG Ba.-Wü., Außensenate Freiburg, Urt. v. - 14 K 147/91, EFG 1994, 852). Das Gericht hat die mit dem Grenzverlauf auf dem Bodensee zusammenhängenden völkerrechtlichen Fragen selbst zu klären. (2) Soweit der , BFHE 181, 195, BStBl 1998 II, 278) Restaurationsumsätze auf dem Bodensee nunmehr als sonstige Leistungen beurteilt, die an dem Ort ausgeführt werden, von dem aus der Restaurationsunternehmer sein Unternehmen betreibt, kann sich der Kl. für die Steuerfreiheit seiner Umsätze schon deshalb ...