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Steuerrecht; | Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs
Auf den Internetseiten des BMF kann unter der Rubrik Steuern und Zölle/Steuern/Veröffentlichungen zu Steuerarten/Lohnsteuer (http://www.bundesfinanzministerium.de/lohnsteuer-.621.htm) das (IV C 5 - S 2341 - 1/02) zur Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs (§ 3 Nr. 64 EStG) mit einer Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge (Stand: 1. 1. 2002) abgerufen werden.