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Änderungen des AEAO auf dem Gebiet der Gemeinnützigkeit
Ein Überblick
Im [i]BMF-Schreiben vom 17. 1. 2012 (BStBl 2012 I S. 83)Rahmen der jüngsten Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) mit (BStBl 2012 I S. 83) fanden auch die Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts aufgrund des Jahressteuergesetzes 2009 Berücksichtigung. [i]Hanke/Tybussek, NWB 9/2012 S. 718Daneben erfolgten Anpassungen an die Rechtsprechung des BFH und des EuGH sowie die Einarbeitung ausgewählter Verwaltungsanweisungen, die seit 2008 ergangen sind. Die größte Aufmerksamkeit dürfte zweifelsohne die geänderte Auffassung der [i]Myßen/Feierabend/Kerst, Steuerrecht der Vereine, NWB Verlag Herne, 10. Aufl. Mai 2012, ISBN: 978-3-482-42970-5Finanzverwaltung zur sog. Geprägetheorie erfahren, die bislang bei der Prüfung der wirtschaftlichen Selbstlosigkeit (§ 55 AO) galt. Daneben kam es insbesondere im Bereich der steuerbegünstigten (Katalog-)Zweckbetriebe i. S. der §§ 66 bis 68 AO zu Neuerungen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Struktureller Inlandsbezug (§ 51 Abs. 2 AO)
1. Früheres Verständnis der Finanzverwaltung von der Förderung der Allgemeinheit
[i]Tätigkeiten zur Verbesserung des Ansehens Deutschlands in der WeltDie Finanzverwaltung vertrat hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals „Förderung der Allgemeinheit” eine wesentlich engere Auffassung als der EuGH in seinem Urteil vom - Rs. C-386/04, Wa...BStBl 2010 II S. 331