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FG Sachsen-Anhalt 21.11.2011 1 V 896/11, BBK 6/2012 S. 259

Steuerrecht | Festsetzung eines Verzögerungsgelds nur in wesentlichen Fällen

Nach dem FG Sachsen-Anhalt darf das FA ein Verzögerungsgeld nur in wesentlichen Fällen festsetzen, nicht aber bei einer erstmaligen Pflichtverletzung. Ein wesentlicher Fall liegt z. B. vor, wenn der Steuerpflichtige über einen längeren Zeitraum mehrfach die Aufforderung des FA missachtet, Unterlagen in einer Außenprüfung vorzulegen.

Außerdem hält [i]Frist von acht Werktagen ist zu kurzdas FG eine Frist von nur acht Werktagen für unangemessen kurz, so dass auch aus diesem Grund die Vollziehung des Bescheids über das Verzögerungsgeld auszusetzen war.

Im Streitfall forderte das FA den Steuerpflichtigen mit Schreiben vom auf, die gesamten Buchführungsunterlagen bis zum vorzulegen, nachdem es den Steuerpflichtigen zu Beginn der Prüfung nicht angetroffen hatte.

Nach der Drei-Tages-Fiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO galt die Aufforderung...

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