NWB Nr. 11 vom Seite 867

Mandanten-Merkblatt: Doppelte Haushaltsführung

[i]Kostenlos für NWB Abonnenten: Mandanten-MerkblätterWussten Sie schon, dass Sie im Rahmen Ihres NWB Abonnements kostenlosen Zugriff auf die Mandanten-Merkblätter von NWB haben? Mit den Mandanten-Merkblättern von NWB können Sie Ihre Mandanten optimal auf das Beratungsgespräch vorbereiten. Oftmals sind es allgemeine Fragen, die Mandanten bei „Dauerbrennern”, wie „doppelte Haushaltsführung” oder „Bewirtungskosten”, beschäftigen. Viele Fragen können mithilfe der NWB Mandanten-Merkblätter gelöst werden. Danach noch offene Fragen können im anschließenden Beratungsgespräch individuell geklärt werden.

Doppelte Haushaltsführung

[i]Doppelte Haushaltsführung NWB EAAAE-02535Immer häufiger pendeln Arbeitnehmer zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz, denn Arbeitgeber fordern zunehmend mehr Mobilität von ihren Mitarbeitern. Arbeitnehmer hingegen wollen sich selbst lange tägliche Fahrtzeiten bzw. hohe Spritkosten ersparen oder aber beispielsweise ihrer Familie keinen Umzug zumuten, der für ihre Kinder mit einem Schulwechsel verbunden ist. Der Fiskus unterstützt Arbeitnehmer, aber auch Gewerbetreibende und Selbständige, wenn sich ihr Lebensmittelpunkt und ihr Arbeitsplatz bzw. Betrieb in unterschiedlichen Gemeinden befinden: Gründen diese aus beruflichen oder betrieblichen Gründen neben dem Haupthaushalt einen weiteren, zweiten Haushalt, liegt eine „doppelte Haushaltsführung” vor.

Gut zu wissen

Zur Vertiefung haben wir bei allen Mandanten-Merkblättern für Sie als Berater zudem alle Quellenangaben in einem Info-Blatt aufbereitet.S. 868

Hinweis

Weitere Merkblätter finden Sie auf der Startseite der NWB Datenbank in der Kategorie „Arbeitshilfen” unter „Infos für Ihre Mandanten”.

Kinderbetreuungskosten

[i]Kinderbetreuungskosten NWB FAAAC-96020Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verlangt oftmals die entgeltliche Betreuung von Kindern. In dieser Situation unterstützt auch „Vater Staat” Doppelverdiener und berufstätige Alleinerziehende durch einen steuerlichen Abzug der Kinderbetreuungskosten. Seit 2006 können derartige erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten direkt von den Einnahmen abgezogen werden, durch die der Betreuungsaufwand verursacht wird. Neben diesen erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten sind auch durch eine Ausbildung oder Krankheit bzw. Behinderung verursachte Kosten sowie die Kosten für die Betreuung von Kleinkindern steuerlich absetzbar.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

[i]Haushaltsnahe Dienstleistungen NWB VAAAC-96006Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung können Steuerpflichtige für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen durch Steuerermäßigungen profitieren. Die steuerliche Förderung umfasst dabei die Lohnkosten für die ausgeführten Arbeiten sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer. Materialkosten werden nicht berücksichtigt.

Verträge mit nahen Angehörigen

[i]Verträge mit nahen Angehörigen NWB MAAAC-95987Steuerpflichtigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse so zu gestalten, dass die Steuerbelastung möglichst gering ist. Verträge unter nahen Angehörigen bieten hierbei die Möglichkeit, Einkünfte auf steuerlich weniger belastete Angehörige zu verlagern. Auf diese Weise können sie sich steuermindernd auch im Rahmen des Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugs auswirken. Insbesondere Verträge mit nahen Angehörigen werden im Rahmen von Betriebsprüfungen jedoch entsprechend kritisch beleuchtet, mit der Folge, dass sie, zum Teil aufgrund vermeidbarer Fehler bei der Durchführung, steuerlich nicht anerkannt werden.

Hinweise zum Verwertungsrecht

[i]Integrieren Sie das Merkblatt in Ihren InternetauftrittSämtliche Inhalte unseres Services Mandanten-Informationen/-Merkblätter dürfen im Sinne der nachfolgenden Verwertungsformen urheberrechtlich uneingeschränkt wie folgt durch Sie genutzt werden: Sie können das gesamte Word-Dokument in Ihre Textverarbeitung übernehmen, ggf. anpassen und als Ihr eigenes Mandanten-Rundschreiben per E-Mail oder als Brief an Ihre Mandanten versenden. Darüber hinaus können Sie die Inhalte vollständig, teilweise oder individualisiert in Ihren Internetauftritt integrieren. Möchten Sie keinerlei Anpassungen an der Ausgabe vornehmen, erleichtert Ihnen die PDF-Version eine Weiterleitung, z. B. per E-Mail, an Ihre Mandanten.

Fundstelle(n):
NWB 2012 Seite 867 - 868
NWB GAAAE-03580