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Geltung des Aufhebungsvertrags trotz entfallener Abfindung wegen Insolvenz
Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitnehmer zu einer Abfindungszahlung im Monat der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und fällt diese Zahlung in der Insolvenz aus (bzw. wird sie zurückgefordert), ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dennoch wirksam. Zwar liegt insoweit ein gegenseitiger Vertrag vor, von dem der Arbeitnehmer grds. zurücktreten kann, wenn der Arbeitgeber die Abfindung nicht zahlt (§ 323 Abs. 1 BGB). Allerdings muss der Anspruch (auf Zahlung) auch durchsetzbar sein – dies ist in der Insolvenz gerade nicht gegeben. Im Ausgangsfall war eine Abfindung von 110.500 € für den Verlust des Arbeitsplatzes nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit vereinbart worden. Sie sollte mit dem letzten Gehalt ausgezahlt werden. Jedoch meldete das Unternehmen im Mon...