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Auslegung und Wirksamkeit dynamischer Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAE-03307 Bezugnahmeklauseln sind im Arbeitsrecht allgemein gebräuchlich. Hinsichtlich ihrer Auslegung und Wirksamkeit bestehen im Rahmen der AGB-Kontrolle erhebliche Unsicherheiten. Doch halten dynamische Verweise einer AGB-Kontrolle grds. stand. Dabei ist allerdings nach dem jeweiligen Inhalt der Klausel zu differenzieren: Liegt überhaupt eine Klausel mit dynamischem Verweis vor? Und – wenn ja – handelt es sich um einen zeitdynamischen Verweis oder um einen doppelt-dynamischen Verweis (zeitlich und sachlich)?
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in
Dynamische Verweise
[i]Zweifel an Klausel-Dynamik führen zulasten des Arbeitgebers zur Annahme eines zeitdynamischen VerweisesEnthält eine Klausel eine Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, ergibt sich deren Dynamik zwar in aller Regel aus der Klauselformulierung. Ist diese Formulierung jedoch nicht eindeutig, führt die Anwendung der Unklarheitenregel (§ 305c Abs. 2 BGB) zulasten des Arbeitgebers zur Annahme eines zeitdynamischen Verweises.
Zu beachten ist, dass die Unklarheitenregelung erst Anwendung findet, wenn die Zweifel auch nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsregeln nicht ausgeräumt werden können.
Kleine dynamische Bezugnahmeklauseln
[i]Zeitdynamische Verweise gelten grds. auch nach Beendigung der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers als solche fortBei kleinen dynamischen Bezugnahmeklauseln (zeitlicher Verweis au...