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FG Münster Urteil v. - 15 K 1041/08 U EFG 2012 S. 985 Nr. 10

Gesetze: UStG § 4 Nr 14 Satz 1

Umsatzsteuer

Frage der Steuerbefreiung von Umsätzen einer Schwimmschule

Leitsatz

Heilbehandlungen sind Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, der Diagnose, der Behandlung und der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen beim Menschen vorgenommen werden. Schwimmkurse in Aqua-Jogging und Wassergymnastik beinhalten keine Heilbehandlung nach wissenschaftlich anerkannten Heilmethoden im vorgenannten Sinne. Mit diesen Kursen wandte sich der Stpfl. an unterschiedliche Personenkreise, u.a. auch gesunde Personen, um deren Allgemeinbefinden zu stärken. Eine Maßnahme zur bloßen Steigerung des Allgemeinbefindens ist keine Heilbehandlung i.S.d. § 4 Nr. 14 Satz 1.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 985 Nr. 10
WAAAE-02636

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30 Tage
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FG Münster, Urteil v. 13.12.2011 - 15 K 1041/08 U

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