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Umsatzsteuer | Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im Insolvenzverfahren
Mit Schreiben vom 9. 12. 2011 - IV D 2 - S 7330/09/10001 :001 NWB TAAAD-97995 hat sich das BMF zur Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im Insolvenzverfahren geäußert.
Im Urteil vom 22. 10. 2009 - V R 14/08 NWB ZAAAD-37699 (Kurzinfo StuB 2010 S. 371) führt der BFH aus, dass spätestens im Augenblick der Insolvenzeröffnung unbeschadet einer möglichen Insolvenzquote die Entgeltforderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen an den späteren Gemeinschuldner in voller Höhe i. S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG uneinbringlich werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist die Umsatzsteuer beim leistenden Unternehmer und dementsprechend der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger nach § 17 Abs. 1 UStG zu berichtigen. Wird das uneinbringlich gewordene Entgelt nachträglich vereinnahmt, ist der Umsatzsteuerbetrag erneut zu berichti...