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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei „Vermietung” des Anteils an einem gemischt-genutzten Gebäude durch einen Miteigentümer
Stellt eine aus zwei Personen bestehende Miteigentümergemeinschaft ein Gebäude her, das einer der Gemeinschafter teilweise für Zwecke seiner wirtschaftlichen Tätigkeit verwendet, wird dieser Grundstücksteil (Büro) an ihn geliefert und kann daher nicht Gegenstand einer Vermietung durch den anderen Gemeinschafter sein (Bezug: § 2 Abs. 1, § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 UStG 1999; Art. 4 Abs. 1, 2, Art. 13 Teil B Buchst. b, Art. 17 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG).S. 165
Im Urteilsfall ließen Ehegatten auf einem ihnen als Miteigentümer zu je 50 % gehörenden Grundstück ein Gebäude errichten, das nach seiner Fertigstellung zu 41,5 % als Büro für das Unternehmen des Ehemanns und im Übrigen als gemeinsame Wohnung der Ehegatten verwendet wurde. In einem solchen Fall, in dem Miteigentümer eines Grundstücks darauf gemeins...