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FinMin NRW 27.01.2012 G 1427 - 26 - V B 4, StuB 4/2012 S. 163

Gewerbesteuer | Übergang des Gewerbeverlustes nach § 10a GewStG einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft infolge einer Einbringung

Nach den bis einschließlich zum Erhebungszeitraum 2008 gültigen Gewerbesteuerrichtlinien 1998 ging im Fall der Einbringung eines Betriebs durch eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft der vortragsfähige Gewerbeverlust auf die Personengesellschaft über (Abschn. 68 Abs. 4 Satz 6 i. V. mit Abs. 2 GewStR 1998). Dieser konnte insoweit vom Gewerbeertrag der Personengesellschaft abgezogen werden, als er nach dem sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Gewinnverteilungsschlüssel auf die Kapitalgesellschaft entfiel. In die Gewerbesteuerrichtinien 2009 ist eine mit Abschn. 68 Abs. 4 Satz 6 GewStR 1998 vergleichbare Regelung nicht aufgenommen worden.

Nach dem Erlass vom - G 1310 - 10 - V B 4 bestanden keine Bedenken, Abschn. 68 Abs. 4 Satz 6 GewStR 1998 ab dem Erhebungszeitraum 2009 vorerst weiterhin anzuwenden. Hieran wird nicht mehr festge...

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