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BFH 15.09.2011 I R 51/10, StuB 4/2012 S. 163

Gewerbesteuer | Unter Beteiligung mehrerer Banken im Rahmen eines Sicherheiten-Poolvertrags vereinbarte Kontokorrentkredite als einheitliche Dauerschuld

Wurden zur Finanzierung des Wareneinkaufs im Rahmen eines Sicherheiten-Poolvertrags mit mehreren verschiedenen Banken Rahmenkreditverträge geschlossen, können die daraus resultierenden Verbindlichkeiten gegenüber den beteiligten Banken als eine einheitliche Dauerschuld i. S. des § 8 Nr. 1 GewStG 1999/2002 zu beurteilen sein, wenn sie wirtschaftlich eng zusammenhängen, ferner durch Vereinbarungen zwischen den Banken untereinander sowie zwischen den Banken und dem Kreditnehmer derart miteinander verknüpft sind, dass gerade diese Verknüpfung dem Kreditnehmer die längerfristige Nutzung von Kreditmitteln sichert, und wenn die Verkaufserlöse aus den Warengeschäften nicht zwingend den Kontokorrentkonten bei den Pool-Banken gutgeschrieben werden mussten.

Praxishinweise

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